Wanderschaft

Dieses Kabinett ist der Wanderschaft der Gesellen gewidmet. Nach Beendigung der Lehre und Ablegung der Gesellenprüfung musste jeder Geselle drei Jahre und einen Tag wandern. Er durfte sich in dieser Zeit seiner Heimatstadt innerhalb einer vorgegebenen „Bannmeile” nicht nähern.

Der Sinn der Wanderschaft bestand darin, dem Gesellen die Möglichkeit zu eröffnen, in anderen Orten und Ländern berufliche Erfahrungen zu sammeln und seine fachlichen Kenntnisse zu erweitern.

Durch diese Art der Weiterbildung standen den Bauherren von Schlössern und Domen bei Bedarf vorübergehend die nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung.

In Süddeutschland konnte der Maler seine Fertigkeiten in der Vergoldungstechnik oder Wandmalerei verfeinern. Wandernde Gesellen, die bei den niederländischen Meistern gearbeitet hatten, waren nach ihrer Wanderschaft willkommene Mitarbeiter im Hamburger Maleramt.

Maler berichten in ihren Tagebüchern von ihrer Wanderzeit, die sie von Norddeutschland in die Schweiz, nach Italien und sogar bis nach Nordafrika führte. Es gab regelrechte Wanderrouten und Vorschläge, wo man gut und günstig übernachten konnte.

Die Zeit des Wanderns war früher in einigen Innungen eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung.

H.P.-Z. 2012

Ausschnitt einer Postkarte von den Malergesellinnen

Ausschnitt einer Postkarte
von den Malergesellinnen 7)

Wanderertreffen in Basel

Ausstellung zur Wander-
schaft im Bauhandwerk Schweizerisches Museum
fur Volkskunde (1986) 6)